Allgemeine MEMBER-Vertrags-partner-bedingungen

einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung

Präambel /Ethische Regeln

Wir begrüßen dich im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen gewerblichen Vertragspartner (künftig Member) und wünschen dir den bestmöglichen Erfolg für deine Tätigkeit als selbständiger Member der SANUSLIFE ADMINISTRATON AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) vertreten durch den Generaldirektor Fabian Baikhardt und den Verwaltungsrat/Geschäftsführer Herrn Ewald Rieder (im Folgenden: SANUSLIFE). Bei dem Bewerben des Marktplatzes und der Gutscheine von SANUSLIFE, sowie den Produkten der COMPANY Partner (Unternehmen) (im Folgenden gemeinsam als „Produkte“ bezeichnet) und dem Kontakt mit anderen Menschen stehen für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, die Seriosität, ein faires Miteinander im gesamten Umfeld des Network-Marketings sowie die Wahrung der Gesetze im Vordergrund.

Daher möchten wir dich bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und dir die Vorgaben zu deinem täglichen Leitmotiv für die Ausübung deiner Tätigkeit zu machen.

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

  • Unsere Member beraten die Verbraucher ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Produkten, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
  • Die Member stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Vor- und Nachnamen und als Member von SANUSLIFE vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
  • Auf Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
  • Member verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Member rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
  • Während eines Kundenkontakts informiert der Member den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Produkte und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
  • Alle Informationen zu den Produkten müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Member ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Produkten zu machen.
  • Ein Member darf keine Behauptungen über Produkte, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von SANUSLIFE freigegeben worden sind.
  • Member werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SANUSLIFE autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
  • Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Member werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
  • Ein Member darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Membern machen. Weiterhin darf ein Member keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
  • Member nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
  • Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Member die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

Ethische Regeln für den Umgang mit Membern

  • Member gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Membern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstiger Direktvertriebsunternehmen.
  • Neue Member werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Produkten und Leistungen von SANUSLIFE bzw. den COMPANIES gemacht werden.
  • Es ist Membern nicht gestattet, Member anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Membern nicht gestattet, andere Member zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von SANUSLIFE zu bewegen.
  • Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

  • Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Member von SANUSLIFE stets fair und ehrlich.
  • Systematische Abwerbungen von Membern anderer Unternehmen werden unterlassen.
  • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Produkten oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir dich nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von SANUSLIFE vertraut machen.

§ 1 Geltungsbereich /Definitionen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Member- Vertrages zwischen SANUSLIFE Administration AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) vertreten durch den Generaldirektor Fabian Baikhardt und den Verwaltungsrat/Geschäftsführer Herrn Ewald Rieder (im Folgenden: SANUSLIFE), E-Mail-Kontakt: support@sanuslife.com und dem unabhängigen und selbständigen Member. Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
  2. SANUSLIFE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. SANUSLIFE ist ein Unternehmen, das über ein Social-Selling-Vertriebskonzept SANUSLIFE-Produkte und indirekt über die Weiterempfehlung der Werbeflächen und des SANUSLIFE-Marketplace, Produkte von COMPANY Partner vertreibt. Zudem werden Werbeflächen für den Marketplace an Unternehmen verkauft. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über eine hauseigene Online-Vermittlungsplattform (SANUSLIFE-Plattform), welche auch den Marketplace (https://sanuslife.market) beinhaltet. Der Member soll in erster Linie die SANUSLIFE-Plattform bewerben, d.h. indirekt auch die Produkte und Dienstleistungen der Companies, die sich der SANUSLIFE-Plattform angeschlossen haben. Die Vermittlung der Produkte bildet die Grundlage des Geschäfts eines Members. Für diese Tätigkeit ist es erforderlich, dass sich der Member mindestens über die monatliche Servicegebühr (siehe hierzu unter § 6) als BASIC hochqualifiziert. Darüber hinaus hat der Member keine finanziellen Aufwendungen zu tätigen, um auf direkt geworbene Kunden eine Verkaufsprovision (SELLER Bonus) zu erhalten. Er muss dafür auch keine Mindestanzahl von Produkten oder sonstige Leistungen von SANUSLIFE abnehmen/erwerben oder andere Member werben. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung und erfolgreiches KYC (Know Your Customer) für Privatpersonen oder KYB (Know Your Business) für Unternehmen. Für seine Tätigkeit erhält der Member eine entsprechende Vermittlungsprovision.
  2. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Member zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Member bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Members oder dessen Kunden. Für die bloße Werbung eines neuen Members hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung in Form von SANUSCOINS (SAC), richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
  3. SANUSLIFE stellt dem Member mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungs- und personalisierten Werbetools ein Online-Backoffice nebst Landingpage inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung, das es dem Member unter anderem ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Member- und Downline- Entwicklungen, zu haben, ebenso wie der Member die Möglichkeit hat, eine PREMIUM-Member-Lizenz zu erwerben, ohne dass er hierzu verpflichtet ist.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

  1. Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person (Privatperson) und pro Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und/oder Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) (Unternehmen) wird nur ein Member-Antrag akzeptiert. Möglich ist es nach vorheriger, im Ermessen von SANUSLIFE liegenden Zustimmung, dass sich eine natürliche Person zusätzlich als Gesellschafter einer oder mehrerer Personengesellschaft/en oder Kapitalgesellschaft/en registriert. Genau dasselbe gilt für Registrierungen von zusätzlichen NON-PROFIT-Organisationen. Die Reihenfolge ist hierfür unbedeutend. Allerdings ist es nicht möglich, dass man sich mehrfach indirekt/untereinander registriert.
  2. Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Member-Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie während des KYB-Prozesses hochzuladen. Alle Gesellschafter sind gegenüber SANUSLIFE für das Verhalten der Kapitalgesellschaft jeweils persönlich haftbar.
  3. Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über den KYBProzess sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Alle Gesellschafter und gegebenenfalls auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter um eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag akzeptieren. Alle Gesellschafter sind gegenüber SANUSLIFE für das Verhalten der Personengesellschaft jeweils persönlich haftbar.
    Betrifft ausschließlich Member mit Wohnsitz in Italien:
    1. In Italien gestattet es das italienische Recht einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Absatzes (2) und einer Personengesellschaft im Sinne des Absatzes (3) nicht, sich als Member (Incaricato) zu registrieren, so dass sich in Italien nur natürliche Personen bei SANUSLIFE als Member (Incaricato alla vendita = IVD) die Provisionen ausbezahlt bekommen können; d.h. Personengesellschaften können sich zwar registrieren und Member werden - im Member Backoffice muss dann aber die Member-ID-Nummer einer Privatperson (UBO, Shareholder, Director) angegeben werden, welche die Provisionen für dieses Unternehmen ausgezahlt bekommt. Die angegebene Privatperson, die als Member eingetragen wird (IVD), ist verpflichtet, den KYC-Prozess abzuwickeln und sie muss die „Anforderungen an die Ehrbarkeit“ laut Abschnitt 71 des Gesetzesdekrets Nr. 59/2010 [Decreto Legislativo n. 59/2010] erfüllen, wobei vorgenannte Pflicht während der gesamten Vertragslaufzeit also auch zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung nach Maßgabe des § 16 (1) zu erfüllen ist.
  4. Falls ein Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartnerschaften eines Members Member bei SANUSLIFE werden möchte, muss der Ehepartner oder Lebenspartner in derselben Vertriebslinie unter dem anderen Ehepartner oder Lebenspartner tätig werden. Ein Mitbesitz des Vertriebspartner-Accounts von einem Member (IVD) ist nicht zulässig, d.h. ein Mitbesitz eines Member-Accounts durch einen Dritten ist nicht zulässig. Ehegatten (einschließlich eingetragene Lebenspartnerschaften) dürfen nicht zusammen als Member (IVD) registriert sein.
  5. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
  6. Die Registrierung als Member setzt zunächst zwingend voraus, dass ein empfehlender Member es dem Interessenten ermöglicht, im Empfehlungsmarketingkonzept der SANUSLIFE einzusteigen und sich über die Subpage (auch Landingpage genannt) dieses empfehlenden Members (auch Sponsor genannt) auf der SANUSLIFE-Plattform zu registrieren. Der Member muss sich für die Ausübung seiner Tätigkeit als Member bei SANUSLIFE online als sog. FREE User registrieren und anschließend den sog. ENTRY-User-Account aktivieren. Bei der drauffolgenden Hochqualifizierung als BASIC- oder PREMIUM Member (Vertragspartner) (siehe hierzu unter § 6) ist er verpflichtet, den Member-Antrag online vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an SANUSLIFE auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Member durch entsprechendes aktives Häkchen setzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und die Datenschutzbestimmungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben hierdurch ausdrücklich als Vertragsbestanteil.
  7. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, Member-Anträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.
  8. Dem registrierten Member werden nach der Registrierung als FREE User bereits die Login-Daten (ID-Nummer mit Passwort und seine personalisierte Website), an die von ihm bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übersandt, mit denen der Member sich auf sanuslife.com im Login-Bereich anmelden muss. Der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten des Members werden auf den personalisierten Webseiten fix veröffentlicht. Die Auswahl der personenbezogenen Daten, die auf den personalisierten Webseiten veröffentlicht werden, kann der Member jederzeit durch Deaktivierung der entsprechenden Häkchen ändern, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Ein Vertrag kommt nur zwischen SANUSLIFE und dem Member, nicht aber zwischen dem COMPANY Partner und dem Member zustande.
  10. Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (4) und Absatz (6) Sätze 1 und 2 geregelten Pflichten ist die SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Member-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die SANUSLIFE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

§ 4 Status des Members als „Incaricato alla vendita diretta” (IVD)

  1. Der Member handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Member zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler, Joint-Venture-Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter von SANUSLIFE. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Member unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von SANUSLIFE und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns, einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Member hat seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
  2. Der Member ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich), eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Member, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. SANUSLIFE behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Member hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von SANUSLIFE werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Member entrichtet, es sei denn, es ist in Ländern gesetzlich vorgeschrieben, wie z.B. in der Schweiz oder in Italien.

§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Du registrierst dich bei SANUSLIFE als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass dir kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt SANUSLIFE dir nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.

Freiwilliges Widerrufsrecht:

Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Member-Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:

Ein Member kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegt und der widerrufende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.

§ 6 Nutzung des Backoffice-Dashboards und der Landingpage / Servicegebühr

  1. Der Member erwirbt mit der Registrierung ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Backoffice Dashboards und der Subpage/Landingpage. Für den Member gelten die Kosten nach Maßgabe der hier angeführten Preise.
  2. Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Backoffice Dashboards und der Landingpages ist ein einfaches, auf das konkrete Backoffice Dashboard bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Member steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Backoffice Dashboards, ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen, zu.
  3. Für die Nutzung, ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Backoffice Dashboards und der Landingpage, berechnet SANUSLIFE eine im Voraus zu entrichtende monatliche nicht verprovisionierte Servicegebühr.
  4. Die monatliche Servicegebühr muss im Backoffice Dashboard mit den dort ausgewiesenen Modalitäten beglichen werden. Die entsprechenden Fälligkeiten sind im Login-Bereich (Backoffice Dashboard) ersichtlich.

§ 7 Pflichten des Members

  1. Der Member ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat Eingaben und/oder Änderungen seiner Vertragsdaten wahrheitsgemäß und vollständig im Backoffice Dashboard vorzunehmen.
  2. Dem Member ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von SANUSLIFE, deren Member, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, den SANUSLIFE Verhaltenskodex oder sonstiges vertragliches oder geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
  3. (3) Besondere Werberichtlinien
    1. An keiner Stelle, auf keinem Werbemittel darf der Member Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potenzielle Member im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
    2. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Members zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Produkten erforderlich ist, damit ein Member für SANUSLIFE tätig werden kann.
    3. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Member die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
    4. Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
    5. Member werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SANUSLIFE offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
    6. Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Member werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
    7. Ein Member darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Produkte von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
    8. Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für die Produkte, soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der SANUSLIFE Website oder im Backoffice oder sonst wo angeboten wird. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von SANUSLIFE genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von SANUSLIFE wieder.
  4. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Preislisten, Produktproben, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Member zur Verfügung gestellten Landingpage, ist ausdrücklich nicht gestattet. Es ist ebenfalls stets untersagt, mit mehreren Membern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben. Für den Fall, dass der Member die Produkte in anderen Internetmedien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp, Telegram oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen SANUSLIFE Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen oder für eine Tätigkeit bei SANUSLIFE als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen, privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und keine professionellen Social-Media- Geschäftsauftritte erstellen darf.
  5. Die Produkte dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Member vorgestellt und über die SANUSLIFE-Plattform verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen, insbesondere Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Einzelhandelsläden) oder Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Produkte nicht angeboten werden (abhängig vom COMPANY Partner).
  6. Es ist dem Member stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools oder sonstige im Zusammenhang mit dem SANUSLIFE Geschäft stehende Leistungen an andere Member von SANUSLIFE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
  7. Die Produkte dürfen von dem Member nur nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
  8. Der Member darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von SANUSLIFE handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger SANUSLIFE Member“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, selbst erstelle Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SANUSLIFE INTERNATIONAL INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ nebst entsprechendem Logo nach Maßgabe des Verhaltenskodexes aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen SANUSLIFE und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE beinhalten. Dem Member ist es ferner untersagt, im Namen von SANUSLIFE für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Member wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt noch eine Vollmacht, SANUSLIFE gegenüber Dritten zu vertreten.
  9. Der Member ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken der COMPANIES negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen oder sonstige Dritte negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie Herabwürdigungen oder sonstige gesetzeswidrige Handlungen zur Abwerbung von Member anderer Unternehmen einzusetzen.
  10. Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von SANUSLIFE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Member ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von SANUSLIFE weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
  11. Auch die Verwendung des Kennzeichens SANUSLIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einer der COMPANY Partner sind über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung und Nutzung von Internetdomains einschließlich Subdomains. SANUSLIFE kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen SANUSLIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktebezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einer der COMPANY Partner verwenden, gelöscht werden und/oder an SANUSLIFE übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider - nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain - werden von SANUSLIFE für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktebezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von SANUSLIFE oder einer der COMPANY Partner enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Produkte. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), Sponsored- Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel, Produktebezeichnungen oder sonstige Schutzrechte von SANUSLIFE oder einer der COMPANY Partner zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch der Austausch/die Änderung von Produktbeschreibungen der Produkte von SANUSLIFE oder einer der COMPANY Partner.
  12. Ein Member kann sich nach der ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch SANUSLIFE für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegen und der kündigende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.
  13. Dem Member ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über SANUSLIFE, die COMPANY-Partner-Produkte, den SANUSLIFE Vergütungsplan oder sonstige SANUSLIFE-Leistungen zu antworten. Der Member ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an SANUSLIFE weiterzuleiten.
  14. Der Member verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kunden- und Member-Daten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden. Er hat die von ihm Betreuten Kunden und Member mit der gebotenen Sorgfalt zu betreuen.
  15. Der Member darf nur in solchen Staaten/Gebieten Leistungen für SANUSLIFE bewerben und vertreiben oder neue Member gewinnen, die offiziell von SANUSLIFE eröffnet wurden, ebenso wie der Member in einem Staat/Gebiet nur diejenigen Produkte bewerben und vertreiben werden darf, die im SANUSLIFE Marketplace und deren COMPANY Partner für den Verkauf offiziell freigeschaltet sind. Es ist ferner nicht erlaubt in einem Staat/Gebiet als SANUSLIFE Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
  16. Member dürfen Arbeitnehmern von SANUSLIFE keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
  17. SANUSLIFE ermöglicht dem Member den Erwerb der Produkte für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Member, selbst oder aber seine Familienmitglieder, andere Member dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Produkten, versichert der Member, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Produkte für geschäftliche Zwecke verbraucht wurden und höchstens 30 % von der letzten Bestellung vorrätig sind. Der Member muss ungeachtet steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Einhaltung vorgenannter 70-%-Regelung nachweisen zu können. Ferner darf der Member selbst oder durch Dritte nicht mehr Produkte erwerben, als er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.
  18. Der Member wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung an SANUSLIFE melden. SANUSLIFE kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der SANUSLIFEVertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist.
  19. Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von SANUSLIFE ist nicht gestattet.
  20. Der Member ist verpflichtet, die SANUSLIFE umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sowie sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht Mitteilung zu machen.
  21. Nur in Italien und Frankreich ist es den Membern untersagt, dass sie Leistungen und/oder Produkte direkt an den Kunden weiterverkaufen.

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

  1. Dem Member ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketingunternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Produkte und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
  2. Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Member nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer nicht registrierter Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des SANUSLIFE-Geschäfts an andere SANUSLIFE Member zu vertreiben.
  3. Soweit der Member gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network-Marketing-Unternehmen/MLMUnternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Member andere als SANUSLIFE- oder COMPANY-Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social-Media-Plattform oder Internetplattform anbieten.
  4. Außerdem ist es dem Member untersagt, andere SANUSLIFE-Member oder COMPANIES für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
  5. Dem Member ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Member-Vertrages gegen andere Member oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

§ 9 Geheimhaltung

Der Member hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SANUSLIFE und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von SANUSLIFE gehören insbesondere auch die Informationen zu Erfindungen, Vertriebsmethoden, technischen Parametern von Produkten, den Downline-Aktivitäten und –Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Member-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, Preis- und Provisionskalkulationen, Informationen über Geschäftsbeziehungen von SANUSLIFE und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Member-Vertrages für den Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.

§ 10 Member-Schutz / Kein Gebietsschutz

  1. Jenem aktiven Member, der einen neuen Member erstmals für einen Vertrieb der Produkte gewinnt, wird der neue Member in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans zugewiesen (Member-Schutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Member bei SANUSLIFE für die Zuteilung gelten. Die Zuordnung des Members (gilt auch für Kunden) an einen anderen Sponsor, als den Ursprungs-Sponsor, ist nur innerhalb von 72 Stunden nach der Registrierung bei SANUSLIFE zulässig und bedarf keiner Zustimmung des Ursprungs-Sponsors. Nach Ablauf der 72-Stunden-Frist ist eine Änderung der Zuordnung nicht mehr möglich. Nur in besonders begründeten Fällen auf via E-Mail an support@sanuslife.com zu übermittelnden Antrag des Members und nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE, des Ursprungs-Sponsors und der weiteren fünf (5) in der Struktur des Vergütungsplans dem Ursprungs-Sponsor übergeordneten Member (Upline-Member) ist eine Zuordnung des Members (gilt auch für dessen Kunden) an einen anderen Sponsor als den Ursprungs-Sponsors in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss die Daten des neuen Sponsors (ID-Nummer, Vor- und Zuname) und die substantiierte Darlegung des besonderen Grundes des Wechsels enthalten, wobei sich SANUSLIFE ausdrücklich vorbehält, weitere Informationen oder Nachweise für die besondere Begründetheit des Wechselgrundes anzufordern oder den Antrag nach ihrem Ermessen zurückzuweisen. Sofern SANUSLIFE den Wechselwunsch für besonders begründet hält, wird SANUSLIFE das Wechselbegehr des Members an den Ursprungs-Sponsor und die weiteren 5 Upline-Member übermitteln, verbunden mit einer 14-tägigen Frist zur Ablehnung des Wechselwunsches an dieselben. Erfolgt binnen dieser Frist keine Ablehnung der Adressaten, wird dem Wechselwunsch stattgegeben; andernfalls erfolgt die endgültige Ablehnung des Wechselwunsches. Für die Bearbeitung des Antrages, die im Voraus zu entrichten ist, wird eine nicht rückerstattbare Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig, auch wenn dem Antrag nicht sattgegeben wird.
  2. SANUSLIFE ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, eines gesponserten Members aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neu geworbene Member oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Members berichtigt.
  3. Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person, die bereits Member bei SANUSLIFE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Member-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
  4. Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Membern, die tatsächlich das SANUSLIFE-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder Namen sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Produkten zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
  5. Dem Member steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Members erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Member verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem SANUSLIFE bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SANUSLIFE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
  3. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  4. Der Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Members entstehen, außer der Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  5. Der Member stellt SANUSLIFE, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Members gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Member insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 12 Anpassung der Preise und Provisionen

  1. SANUSLIFE behält sich vor, die von dem Member zu zahlenden Preise, die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, wenn unvorhersehbare und/oder unbeeinflussbare Änderungen, insbesondere gesetzliche Änderungen, Änderungen der Marktlage und/oder der Lizenzstruktur, eingetreten sind und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wurde. Die Änderung teilt SANUSLIFE dem Member innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit.
  2. Des Weiteren behält sich SANUSLIFE vor, die von den Membern zu zahlenden Preise und Nutzungsentgelte aufgrund veränderter Marktbedingungen und/oder gestiegener Kosten unter Anwendung von § 28 Abs. 1 dieses Member-Vertrags anzupassen. Konkret sind die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren folgende: Erhöhung der Produktionskosten, Lieferkosten, Importkosten (Zollspesen), Währungsschwankungen.
  3. SANUSLIFE behält sich zudem vor, die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile und den Vergütungsplan aufgrund veränderter unter Anwendung von § 28 Abs. 1 dieses Member-Vertrags im Rahmen des für den Member Zumutbaren anzupassen.

§ 13 Werbemittel, Zuwendungen

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von SANUSLIFE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

  1. Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und seine Tätigkeit erhält der Member bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem SANUSLIFE Vergütungsplan ergeben. Den jeweils gültigen Vergütungsplan kann der Member in seinem Backoffice-Dashboard abrufen. Die Zahlung der Vergütung kann in Fiatgeld (z.B. Euro), SANUSCOINS oder anderen verfügbaren Kryptocoins (sofern angeboten) erfolgen; in einem zweiten Moment wird SANUSLIFE die Zahlung der Vergütung ausschließlich in SANUSCOINS anbieten. SANUSLIFE wird den Member innerhalb eines angemessenen Zeitraums über diese Umstellung in Kenntnis setzen. Bei der Auszahlung in SANUSCOIN oder anderen verfügbaren Kryptocoins (sofern angeboten) gilt der zum Zeitpunkt der Zahlungsauslösung im Backoffice Dashboard von SANUSLIFE hinterlegte Umrechnungskurs, der unter Umständen von dem Umrechnungskurs auf im Internet verfügbaren Tauschbörsen (Exchanges) abweichen kann. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Members für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
  2. Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden SANUSLIFE wirksam zustande gekommen ist und der Kunde seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages nicht widerrufen hat, insbesondere nach den Bestimmungen zum Fernabsatz- oder Haustürgeschäft. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von SANUSLIFE gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
  3. Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
    1. der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
    2. der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
    3. der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
    4. SANUSLIFE die Annahme des Vertrages ablehnt,
    5. fehlerhafte oder unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
    Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Members oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch. Schon ausgeschüttete Provisionen, müssen umgehen wieder zurück transferiert werden.
  4. Provisionen können nur ausgeschüttet werden, wenn der Member erfolgreich die KYC- oder KYB-Prüfung abgeschlossen und im Provisions-Backoffice alle notwendigen Fragen beantwortet hat. SANUSLIFE behält sich zudem das Recht vor, von dem Member vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen weitere Informationen zum Nachweis seiner Identität anzufordern und im Backoffice von SANUSLIFE hochzuladen.
  5. Es gibt bei SANUSLIFE wöchentlich, monatlich und jährlich entstehende Provisionen, die nach folgender Maßgabe zur Auszahlung gebracht werden: Wöchentliche Provisionen werden wöchentlich gutgeschrieben und dem Member auf sein SANUSCOIN-Konto (oder auch anderes Kryptokonto) ausgezahlt; bei Rücktritt eines Kaufvertrages wird dem Member automatisch der COMPANY-Bonus von 5% des Provisionsvolumens als negativ verbucht, wofür Folgendes gilt: Wenn die Negativbuchung nicht binnen zwölf (12) Monate durch Provisionsgutschriften kompensiert werden konnte, muss der Member diese Negativbuchung auf das SANUSCOINKonto einzahlen und erhält einen Provisionsschuldbeleg ausgestellt. Monatliche Provisionen werden monatlich gutgeschrieben und bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. Jährliche Provisionen werden jährlich gutgeschrieben und bis Ende Februar des Folgejahres ausgezahlt. Sofern einer der in diesem Absatz benannten Auszahlungsstichtage auf Samstag/Sonntag oder Feiertag fällt, erfolgt die Auszahlung zum auf den Auszahlungsstichtag folgenden nächsten Werktag. Die Provisionen können nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf den Namen des Members lauten. Auszahlungen auf fremde Konten können nicht vorgenommen werden. Für den Fall der Auskehrung der Vergütung in SANUSCOIN können die Provisionen nur an das durch den Member verknüpfte eWallet transferiert werden mit der Maßgabe, dass mit der Übertragung der Cryptocoins auf vorgenanntes eigenes selbst verwaltetes oder bei einem externen Cointranfer-Dienstleister geführtes eWallet des Members der Provisionsanspruch erfüllt ist und hierdurch zugleich die Gefahr des Verlustes oder der aufgrund der Volatilität von Kryptocoins bedingten Wertschwankungen (auch Währungsschwankungen genannt) der transferierten Kryptocoins auf den Member übergeht. Sofern SANUSLIFE die Überweisung der Provision in Fiatgeld durchführt und dafür Bankgebühren anfallen, die über diejenigen Bankgebühren, die bei Inlandsüberweisungen entstehen, hinausgehen, ist SANUSLIFE berechtigt, diese Bankgebühren in der Höhe an den Member weiterzugeben, wie sie die üblichen Bankgebühren überschreiten; dasselbe gilt auch bei SANUSCOIN- oder anderen Kryptocoin-Transaktionen; auch hier können die Transaktionsgebühren weitergegeben werden.
  6. Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrunde liegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Member abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Members abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Member-Bestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch SANUSLIFE zu leisten sind. Auf § 16 (5) wird ausdrücklich verwiesen.
  7. SANUSLIFE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist SANUSLIFE zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der SANUSLIFE gilt als vereinbart, dass dem Member kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
  8. SANUSLIFE ist berechtigt, Forderungen, die SANUSLIFE gegen den Member zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. SANUSLIFE ist zur Zurückhaltung der Provisionszahlungen berechtigt, sofern der Member nicht die erforderlichen Informationen wie z.B. die Steueridentifikationsnummer oder eWallet-Daten zur Verfügung gestellt hat; oder der Member gegen diese vertraglichen Vorgaben oder sonst geltendes Recht verstößt und er hieraufhin eine Abmahnung erhalten hat, bis zur Beseitigung des Verstoßes und Abgabe einer gegebenenfalls erforderlichen strafbewährten Unterlassungserklärung. Der Zeitraum einer Zurückbehaltung der Vergütungsansprüche berechtigt den Member nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Zinsanspruch oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch SANUSLIFE behält sich SANUSLIFE ausdrücklich das Recht vor, etwaige dem Member zustehender Vergütungsansprüche mit eigenen Schadenersatzansprüchen ganz oder teilweise zu verrechnen.
  9. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, an den Member bereits ausbezahlte Vergütungen bei nachträglichen Stornierungen, Kündigungen, Anfechtungen oder sonstigen Rückabwicklungen des zugrundeliegenden Kaufgeschäfts zurückzufordern.
  10. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Members aus Member-Verträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
  11. Der Member wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände SANUSLIFE unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan errechnet auf SANUSCOIN-Basis, den der Member in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, sonstige Vergütungen oder sonstige Zahlungen sind SANUSLIFE binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich per Email an info@sanuslife.com mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, sonstige Vergütungen oder sonstige Zahlung als genehmigt.
  12. Die Provisionen werden unter Berücksichtigung von SANUSLIFE‘s Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Members ausgekehrt. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25€ zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe, abhängig von der Provisionsart, nach Maßgabe des Absatzes (6) spätestens jedoch nach sechs (6) Monaten an den Member ausgezahlt.
  13. Sofern der Member SANUSLIFE kein eWallet für die Auszahlung seiner Provision benannt oder aktiviert hat, hat er spätestens binnen sechs (6) Monaten nach Entstehen des Auszahlungsanspruchs die Auszahlung durch Benennung des eWallets zu ermöglichen, da der Zahlungsanspruch andernfalls unter Beachtung des § 26 verjährt.
  14. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, auf bestimmte, entsprechend Leistungen wie z.B. Abonnement- Gebühren keine Provisionen oder sonstige Vergütungen an den Member auszuzahlen.

§ 15 Sperrung des Members

  1. Für den Fall, dass der Member nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht SANUSLIFE die vorübergehende Sperrung des Members im SANUSLIFE-System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Member nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Zinsanspruch oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch.
  2. Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist die SANUSLIFE zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
  3. Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch SANUSLIFE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich SANUSLIFE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. SANUSLIFE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Members zum Backoffice und sonstigem System von SANUSLIFE, einhergehend mit der Provisionsberechtigung des Members, ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Member gegen die vertraglichen Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrecht erhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SANUSLIFE. Sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen. Für die Zeit der Sperrung wird der Member als FREE User oder ENTRY ohne Berechtigung zum Provisionsbezug geführt. Bereits angefallene Provisionsansprüche werden auf dem bei SANUSLIFE für den Member geführten Geschäftskonto fortgeführt und verwaltet, ohne dass hierfür ein Zinsanspruch des Members entsteht.

§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Der Member zahlt als BASIC die monatliche ABO-Gebühr, als PREMIUM ist ein einmaliger Lizenzkauf notwendig und zusätzlich wird ein monatliches ABO aktiviert. Der Vertrag gilt jeweils für sechs (6) Monate. Der Vertrag verlängert sich um sechs (6) weitere Monate, sofern die ABO-Zahlung als Servicegebühr im Sinne des § 6 fortlaufend gemacht wird. Der Member kann seinen Member-Vertrag auch innerhalb der 6-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit durch ein Downgrade auf ENTRY über die SANUSAPP 3.0 kündigen.
  2. Sofern der Member seine monatliche Servicegebühr im Sinne des § 6 nicht zahlt, wird der Vertrag ausgesetzt mit der Folge, dass der Member Inaktiv wird, er für die Zeit der Inaktivität seine Provisionsansprüche (einschließlich aller Rabatte, SC-Prämien, Boni und Provisionsentwicklungen) verliert und er als FREE User oder ENTRY bei SANUSLIFE zurückgestuft wird. Der Member hat nun wieder die Möglichkeit, die monatliche Servicegebühr im Sinne des § 6 zu zahlen und wird für diesen Fall unter Beibehaltung seiner Position in der SANUSLIFE-Vertriebsstruktur durch Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses wieder für die Zukunft provisionsberechtigt. Nach einem Zeitraum von drei (3) Monaten der Inaktivität als BASIC oder als PREMIUM Member durch das Aussetzen des ABOs hat SANUSLIFE das Recht, den Member aufgrund der Beendigung des Vertrages [Laufzeit 6 Monate – siehe Absatz (1)] aus dem Vertriebssystem zu löschen, wodurch der Member seine Position in der SANUSLIFE-Vertriebsstruktur inkl. Downline verliert.
  3. Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Member-Vertrag außerordentlich, aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch SANUSLIFE liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten, wenn der Member seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ist SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn die andere Partei den Geschäftsbetrieb einstellt oder sie abgewickelt wird, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
  4. SANUSLIFE hat ferner das Recht, den Vertrag des Members außerordentlich zu kündigen, sofern der Member auch auf eine einmalige mit einer Handlungsfrist versehenen Aufforderung von SANUSLIFE die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) nicht vorgenommen hat.
  5. Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten möglich, ohne dass hierdurch ein Recht zur Herstellung der vor der Kündigung bestehenden Vertriebsstruktur folgt, da der Member wie ein vollkommen neuer, sich erstmals registrierenden Member zu führen ist. Für den Fall der Beendigung des Vertrages durch Übertragung der Struktur nach Maßgabe des § 18 (3) ist keine Registrierung unter der früheren Struktur/Organisation mehr möglich.
  6. Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Member kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Member mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch oder sonstigen Entschädigungs- oder Kompensationsanspruch zu, da der Member nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter ist oder er sonst zu einer Entschädigung nach Vertragsende berechtigt ist.
  7. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail an info@sanuslife.com oder über den eingeloggten Bereich unter www.sanuslife.com > Dashboard > Meine Daten [durch Klicken des roten Buttons „Bitte meine Daten löschen. Ich möchte nicht mehr als User / Member bei SANUSLIFE erfasst sein“] erfolgen kann.
  8. Falls ein Member gleichzeitig andere von dem Member-Vertrag unabhängige Leistungen von SANUSLIFE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Member-Vertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Member mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Member nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von SANUSLIFE, so wird er als normaler Kunde geführt.
  9. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Servicegebühr, außer der Member hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund wirksam außerordentlich gekündigt.

§ 17 Datenschutzpflichten des Members

Es ist dem Member verboten, die ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Tod des Members

  1. SANUSLIFE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
  2. Der Member-Vertrag endet spätestens mit dem Tode des Members. Der Member-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Eintritt des Todes, ein neuer Member-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Falls der Member mehrere Erben hinterlässt, kann dieses Optionsrecht nur durch einen der Erben ausgeübt werden, wobei dieser entweder als Teil-Erbe oder im Interesse der Erbengemeinschaft handeln kann. SANUSLIFE ist nicht verpflichtet, bei Ausübung des Optionsrechts die bestehenden Nachlassverhältnisse zu überprüfen. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als Member bei SANUSLIFE registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur von SANUSLIFE aufgeben oder, sofern die Voraussetzungen des § 18 (4) vorliegen, muss er eine der beiden künftigen Vertriebsstrukturen auf einen Dritten übertragen. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Member-Vertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats- Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf SANUSLIFE über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
  3. Der Member ist, sofern er aktiv im Sinne des Vergütungsplans ist, zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur ab Erreichen der Position Director für mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgende Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch SANUSLIFE und Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Member-Antrages des Dritten an SANUSLIFE berechtigt, sofern nicht SANUSLIFE von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Vertriebsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Member bei SANUSLIFE sind, es in den vergangenen zwölf (12) Monaten nicht waren und die als Member nicht außerordentlich durch SANUSLIFE gekündigt wurden. Für Member der SANUSLIFE hingegen ist eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur nicht erlaubt. Die Zustimmung durch SANUSLIFE steht, auch sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen in deren freien unternehmerischen Ermessen. Der Member ist verpflichtet, SANUSLIFE die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. SANUSLIFE hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige einen (1) Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung nach der Zustimmung durch SANUSLIFE zulässig. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder
  4. einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen entfällt das Recht des Members zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation, ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Member SANUSLIFE noch Geld schuldet, er insolvent oder sonst zahlungsunfähig ist oder eine Pfändung in sein Vermögen vorliegt.
  5. Für den Fall, dass ein Member seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei SANUSLIFE nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.

§ 19 Trennung /Auflösung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, registrierter Member intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung nur eine Member-Position verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies SANUSLIFE durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei SANUSLIFE behält sich SANUSLIFE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Members, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.

§ 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

  1. Der Member gewährt SANUSLIFE unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Member zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Member durch Übermittlung des Member-Antrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
  2. Es ist dem Member nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von SANUSLIFE gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein Member darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SANUSLIFE keine Audio- oder Videopräsentationen oder - aufzeichnungen von SANUSLIFE Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.

§ 21 Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SANUSLIFE, die der Member hier aufrufen kann und die er mit Absendung seines Member-Antrages ebenfalls als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil angenommen bestätigt.

§ 22 Haftungsausschluss

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet SANUSLIFE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die SANUSLIFE, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die SANUSLIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Bei SANUSLIFE gesicherte Inhalte des Members sind für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigen geltenden Rechts.
  5. SANUSLIFE übernimmt jedoch keine Haftung für die Produkte der COMPANY Partner, da das Vertragsverhältnis stets mit dem betreffenden Unternehmen vereinbart wird.

§ 23 Einbeziehung des Vergütungsplanes und des Verhaltenskodexes

  1. Der Vergütungsplan und der Verhaltenskodex und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Member-Vertrages. Der Member muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
  2. Mit der Versendung des Member-Registrierungsantrages an SANUSLIFE versichert der Member zugleich, dass er den Vergütungsplan und den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen hat und beide Dokumente ausdrücklich als Vertragsbestandteil akzeptiert.
  3. SANUSLIFE ist zu einer Änderung des Vergütungsplans und des Verhaltenskodexes nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.

§ 24 Rechnungslegung und Steuern

  1. Die Berechnung, Auszahlung und Rechnungslegung der Provisionen und sonstigen Vergütung erfolgt auf Grundlage der vom Member übermittelten Daten und Dokumente. Der Member haftet für die Vollständigkeit und Korrektheit derselben und hält SANUSLIFE auch nach Maßgabe des § 11 Absatz (5) schad- und klaglos, falls ihr aufgrund von fehlerhaft oder unvollständig übermittelten Angaben ein Fehler bei der Rechnungserstellung unterlaufen sollte. Sollte SANUSLIFE in diesem Zusammenhang irgendwelche Zahlungen leisten müssen oder sonstige Schäden erleiden, erwächst ihr gegenüber dem Member ein entsprechender Regressanspruch. Zur Abdeckung der daraus erwachsenden Forderungen ist SANUSLIFE auch berechtigt, Provisionsansprüche des Members einzubehalten und zu verrechnen.
  2. Betrifft ausschließlich Member mit Wohnsitz in Italien:
    An Member mit Steuerdomizil in Italien werden die Provisionen laut Gesetz Nr. 173 vom 17.08.2005 und Art. 19 GvD Nr. 114 del 31.03.1998 durch die SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH mit Sitz in Bozen ausbezahlt, die auch Vertragspartner der Member aus Italien ist.
    Nach erfolgreicher Registrierung und Aktivierung des Member Status, findet der Member in seinem internen Backoffice unter Provisionseinstellungen sein "Tesserino di riconoscimento" und den IVD-Vertrag zum Herunterladen, welchen er stets mit sich tragen muss und jährlich aktualisiert, ausdrucken kann.
    Durch die Versteuerung der Provisionsquittung/Rechnung zahlt er Steuern für die Händleraktivität, welche SANUSLIFE für den Member einbezahlt. SANUSLIFE übernimmt für eine ordnungsgemäße Auszahlung der Provision des Members keine Haftung, sollte dieser bestimmte Angaben, wie z.B. den Erhalt anderer Provisionen von anderen Unternehmen die auch laut dem Gesetz 173 del 17.08.2005 besitzen, dann sind diese Angaben SANUSLIFE rechtzeitig im eingeloggten Backoffice unter Provisionseinstellungen mitzuteilen.
  3. An Member mit Steuerdomizil außerhalb Italiens werden die Provisionen ohne MwSt. ausbezahlt. Sollte der Member in einem Geschäftsjahr die vom Staat festgelegte Einkommenshöchstgrenze überschreiten, so ist er verpflichtet, beim Finanzamt eine MwSt. Nr., USt-IdNr. bzw. UID Nr. zu beantragen und im Backoffice einzutragen (Reverse-Charge-Verfahren). Sollte der Member den Eintrag ein oder mehrerer monatlicher Umsätze versäumen, somit die steuerfreie Umsatzgrenze überschreiten und infolgedessen SANUSLIFE die Rechnungen vom ganzen Jahr nachträglich richtigstellen muss, wird pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro fällig, die zu Lasten des Members geht.
  4. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, dem Member bezüglich der Provisionen eventuell anwendbare Steuerrückbehalte oder durch SANUSLIFE für den Member in einem Staat ausnahmsweise gesetzlich bindend zu leistende Steuern und/oder Sozialversicherungen in Abzug zu bringen.

§ 25 INTERNATIONALES SPONSORING für Member mit Wohnsitz in Italien

  1. Wenn ein MEMBER andere MEMBER in einem anderen Land als seinem Heimatland Italien sponsert („Ausland“), erfolgt das Sponsoring im Ausland nach den geltenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der internationalen Vertriebsgesellschaft SANUSLIFE Administrations AG, die durch den Member gesondert nach Maßgabe des im Backoffice vorgegebenen Registrierungsvorgangs zu akzeptieren sind, ebenso wie nach Maßgabe des gegebenenfalls anwendbaren ausländischen Rechts und den dort geltenden Gesetzen.
    - Mit dieser Vereinbarung hat der Member zugleich ein ergänzendes Vertragsverhältnis mit der SANUSLIFE International GbmH mit Sitz in Bozen (IT), begrenzt auf das internationale Sponsoring abgeschlossen, und akzeptiert durch die Versendung seines Antrages auf Abschluss eines Membervertrages zugleich die Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen SANUSLIFE International GmbH.
    - Sobald von Ausland generierte Provisionen an den IT Member ausbezahlt werden, fließen die Provisionen von den SANUSLIFE Administrations AG an die SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH und werden ordnungsgemäß an den IT Member ausbezahlt.
    Beispiel: Möchte ein ursprünglich in Italien gesponserter MEMBER auch in Kolumbien tätig werden, gelten für seine Tätigkeit in Kolumbien die für jenes Land geltenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und Gesetze, während für seine Tätigkeit in Italien weiterhin diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen gelten.
  2. SANUSLIFE bietet dem MEMBER die Möglichkeit, seine Geschäftstätigkeit in alle Länder auszudehnen, in denen SANUSLIFE direkt oder über Trading Partner offiziell eine Niederlassung eröffnet hat (sog. „internationales Sponsoring“).
  3. Der MEMBER beginnt als Sponsor im Ausland automatisch auf der von ihm zu dieser Zeit jeweils in seinem Heimatland Italien erreichten Position des Vergütungsplans.
  4. Qualifiziert sich ein MEMBER nach Maßgabe der hierfür im Vergütungsplan vorgegebenen Voraussetzungen aus einem Land oder kombiniert aus verschiedenen Ländern für einen neuen Status innerhalb des Vergütungsplans, so wird dieser in allen anderen Ländern mit dem auf die Qualifikation folgenden Monat angezeigt.
  5. Für eine ausländische Provision qualifiziert sich ein MEMBER, vorausgesetzt, dass er nach Maßgabe des Vergütungsplans die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und aktiv ist in dem relevanten Zeitraum, in dem die Downline des MEMBER im Ausland tätig war.

§ 26 Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen sechs (6) Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.

§ 27 Mitteilungen

  1. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) nach diesem Vertrag erfolgen in elektronischer Form mittels E-Mail oder im Login-Bereich des Members.
  2. Mitteilungen an SANUSLIFE müssen an folgende Adresse erfolgen: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), E-Mail: support@sanuslife.com
  3. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) an den Member erfolgen außerhalb des Login Bereichs des Members an diejenige E-Mail-Adresse, die er bei der Registrierung angegeben hat.

§ 28 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Member seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Sofern der Member Kaufmann, eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Hamburg in Deutschland.

§ 29 Schlussbestimmungen

  1. SANUSLIFE behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, ebenso wie den Vergütungsplan jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder den geänderten Vergütungsplan wird SANUSLIFE dem Member rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten im Backoffice-Dashboard, unter SANUSWORLD-NEWS, per E-Mail oder in sonstiger Form übersenden. Der Member hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sofern der Member den geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder den geänderten Vergütungsplan nicht binnen sechs (6) Wochen seit Erhalt der Änderungsbenachrichtigung widerspricht, nimmt der Member die Änderung ausdrücklich an. SANUSLIFE wird den Member in der Benachrichtigung über die Änderung der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder des Vergütungsplans über das Recht des Widerspruchs, die Folgen eines Widerspruchs, ebenso über die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert, ausdrücklich und leicht verständlich aufklären. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Member-Vertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Members.
  2. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
  4. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 2023-05-13